06.02.2023Hansestadt Lüneburg Büro der OberbürgermeisterinLüneburgSachbearbeitung Bauleitplanung (Diplom-Ingenieur (m/w/d), Bachelor/Master (m/w/d) of Science/Engineering der Fachrichtung Städtebau, Stadtplanung, Raumplanung oder Architektur)Städtebauliche Planung in einem Planungsbezirk,
Ausarbeitung städtebaulicher Entwürfe,
Erarbeitung der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitpläne und Satzungen,
Fachliche Begleitung der Planverfahren bei der Beauftragung von Ingenieurbüros und Fachgutachtern (Planungshoheit i. S. v. § 2 Abs. 1 BauGB),
Mitarbeit bei Sanierungs- und Entwicklungsplanungen,
Planungsrechtliche Beurteilung von Bauanträgen in einem Planungsbezirk,
Stellungnahmen zu Bodenverkehrsangelegenheiten, Fachplanungen etc.,
Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, Investoren und Architekturbüros.Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (Uni/TU/FH) zur Diplom-Ingenieurin bzw. zum Diplom-Ingenieur (m/w/d), Bachelor (m/w/d) bzw. Master (m/w/d) of Engineering/Science der Fachrichtung Städtebau, Stadtplanung, Raumplanung oder Architektur mit dem Schwerpunkt Städtebau bzw. eines vergleichbaren Studiengangs,
Gute und umfassende Kenntnisse im Planungsrecht und öffentlichen Baurecht,
Mehrjährige Berufserfahrung in der städtebaulichen Planung und in der Bauleitplanung,
Fähigkeit, selbstständig und im Team auch unter Belastung zielgerichtet zu arbeiten,
Gutes Verhandlungsgeschick und sicheres Auftreten,
Bürgerfreundliches Verhalten,
Gute EDV-Kenntnisse, insbesondere der Office-Anwendungen.
Erforderlich sind in der Praxis erprobte Kenntnisse im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht. Diese können durch die Tätigkeit in einer Bauaufsichtsbehörde oder in einem Architektur- und Planungsbüro mit Erfahrungen in der praktischen Umsetzung von Bauvorhaben erworben sein.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 12 TVöD bzw. entsprechender Beamtenbesoldung nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG) bei Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen.